ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- ANWENDUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "Allgemeine Bedingungen und Konditionen") regeln die Beziehungen zwischen den ST Automotive S.r.l (nachstehend "Lieferant" genannt) und dem Kunden (nachstehend "Kunde" oder "Abnehmer" genannt) in Bezug auf die Lieferung (nachstehend "Lieferung" genannt).Angebot") von Waren (im Folgenden als "Produkt(e)') durch den Lieferanten zugunsten des Kunden (Name des Kunden und des Lieferanten, im Folgenden gemeinsam als "Teile"). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusammen mit der Bestellung (im Folgenden "Bestellung"), sind ein integraler und wesentlicher Bestandteil des Auftrags selbst und bilden zusammen mit diesem den Vertrag, der die Beziehungen zwischen den Parteien regelt (im Folgenden die "Vertrag"). Jede Änderung des Vertrags muss in Form eines von beiden Parteien unterzeichneten Akts erfolgen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Bedingungen und dem Auftrag haben die Ersteren Vorrang, sofern die Parteien nicht ausdrücklich darauf verzichten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Dokumenten, die besondere Bestimmungen für die Lieferung enthalten, einschließlich des gegebenenfalls von den Parteien unterzeichneten Liefervertrags, der Anhänge, des Auftrags selbst und der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen, haben letztere Vorrang.
- AUFTRAGSANNAHME
Die vom Lieferanten vorbereitete Bestellung wird für die Parteien verbindlich, sobald sie vom Kunden durch Unterzeichnung der Bestellung, die dem Lieferanten innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Bestellung zuzusenden ist, angenommen wurde; danach gilt die Bestellung als widerrufen.
Sobald der Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen ist, verpflichtet sich der Lieferant, die Lieferung gemäß den Vertragsbedingungen auszuführen, und der Kunde, den fälligen Betrag zu zahlen. Etwaige Änderungswünsche nach Vertragsabschluss müssen dem Abnehmer und dem Lieferanten vor Beginn der Vertragserfüllung schriftlich mitgeteilt werden und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Annahme. Erfolgt die Ausführung des Vertrages vor der Annahme der Änderungen durch die Parteien, so gilt der Vertrag als zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen geschlossen.
- ANNULLIERUNG EINER ABGESCHLOSSENEN BESTELLUNG.
Der Kunde darf die abgeschlossene Bestellung unter keinen Umständen stornieren. Wenn er dies beabsichtigt, muss er den Lieferanten schriftlich davon in Kenntnis setzen, der innerhalb der folgenden 10 Tage den Antrag annehmen oder ablehnen oder dem Kunden die Kosten für die Annahme mitteilen kann.
- KOMMUNIKATION
Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt schriftlich an die in der Bestellung angegebenen Adressen und in der dort angegebenen Weise.
- CORRESPECTED
Die Gegenleistung für die Lieferung, die Gegenstand des Vertrages ist, ist der in der Bestellung unter "Gesamtauftrag" angegebene Betrag (im Folgenden der "Gebühr"). Die Gegenleistung ist allumfassend und umfasst alle Elemente, Kosten, Gebühren und alles, was für die genaue Erfüllung des Vertrags durch den Lieferanten erforderlich ist, einschließlich der Gebühren für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, falls vorhanden, die vom Lieferanten ausdrücklich mitgeteilt und in die Bestellung aufgenommen werden müssen.
- RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Lieferant ist verpflichtet, in der Rechnung den Namen der Person anzugeben, die die Produkte bestellt. Die Rechnung muss die Bestellnummer enthalten. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Kunden unverzüglich jede Änderung seiner persönlichen und steuerlichen Daten mitzuteilen, wie z.B. Mehrwertsteuernummer, Adresse, Firmenname.
Die Zahlungsbedingungen und -fristen werden in der Bestellung festgelegt oder in gesonderten schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien geregelt.
- VERSPÄTUNGEN UND ZAHLUNGSRÜCKSTÄNDE DER KUNDEN, AUSSETZUNG DER LIEFERUNGEN UND SANKTIONEN
Bei Zahlungsverzug zahlt der Kunde dem Lieferanten auf die geschuldeten Beträge den Verzugszins in Höhe des Zinssatzes gemäß Artikel 5 des Gesetzesdekrets Nr. 231/02 sowie die dem Lieferanten entstandenen Gebühren und Kosten für die Eintreibung des Kredits, wobei der Lieferant das Recht hat, die weiteren Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags, der Verzugszinsen und der Kosten für die Eintreibung des Kredits auszusetzen, wobei der Zeitraum der Aussetzung in keiner Weise zurückgefordert oder erstattet werden kann.
- VERÄNDERUNGEN IN DER FINANZIELLEN ODER SOZIALEN SITUATION DER KUNDEN
Jedes Ereignis oder Verhalten, das objektiv Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder der Zahlungsbereitschaft des Kunden für das gelieferte Produkt aufkommen lässt, kann als Grund für den Lieferanten gelten, die Lieferung des Produkts auszusetzen. In diesem Fall wird der Lieferant dem Kunden eine besondere Mitteilung zukommen lassen. Ab dem Zeitpunkt des Erhalts dieser Mitteilung gelten alle Schulden des Kunden gegenüber dem Lieferanten als sofort fällig und zahlbar, ungeachtet einer zuvor mit dem Kunden getroffenen gegenteiligen Vereinbarung. Der Lieferant hat außerdem das Recht, das gelieferte Produkt unbezahlt aus den Lagern oder Fabriken des Abnehmers zu holen. Wenn gegen den Abnehmer ein Insolvenzverfahren läuft (Vergleich, Konkurs, Konkurs, Zwangsliquidation, Sonderverwaltung), kann der Lieferant unter Beachtung der besonderen Vorschriften über die Eintreibung von Forderungen weitere Lieferungen aussetzen oder den Vertrag als aufgelöst betrachten. Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten über jede wesentliche Änderung seiner Unternehmensstruktur oder seiner Management- und Verwaltungsorganisation oder über den Verkauf eines Unternehmens oder einer Niederlassung zu informieren, wenn dieses Ereignis die Lieferung von Produkten betrifft. Nach Prüfung dieser Informationen kann der Lieferant dem Kunden gegebenenfalls mitteilen, dass er die Geschäftsbeziehung nicht fortsetzen will. In diesem Fall werden alle Forderungen des Lieferanten sofort fällig. Der Lieferant kann jedoch wegen des höheren geschuldeten Betrags die Vorschüsse oder das, was bis zu diesem Zeitpunkt eingenommen wurde, zurückbehalten.
- ORT, BEDINGUNGEN UND ART DER LIEFERUNG DER WARE
Für die Einhaltung der Lieferbedingungen und den Übergang des Risikos der vollständigen oder teilweisen Beschädigung oder des Verlusts der Produkte vom Lieferanten auf den Kunden gelten die Bedingungen der in der Bestellung angegebenen anwendbaren "Incoterms"-Regeln. Der Transport der Produkte erfolgt mit aller Sorgfalt, um sie vor Beschädigung zu bewahren.
Die Lieferung des Vertragsgegenstandes erfolgt durch den Lieferanten und auf Kosten des Bestellers an die vom Besteller in der Bestellung angegebene Adresse und den angegebenen Ort. Die Versandkosten werden vom Lieferanten vorgestreckt und dem Kunden in der Rechnung in Rechnung gestellt. Vom Lieferanten absehbare Verzögerungen bei der Lieferung sind dem Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen, unter gleichzeitiger Angabe der neuen Lieferfristen. In keinem Fall, außer bei Verzögerungen von mehr als 30 Tagen, gilt das Lieferdatum als wesentlich und verbindlich für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags, und der Kunde verzichtet ausdrücklich auf das Recht, bei Nichteinhaltung der 30-Tage-Frist als Höchstfrist für die Lieferung der Produkte Schadensersatz zu fordern oder die Auflösung des Vertrags zu verlangen. In Bezug auf die Liefertätigkeit verpflichtet sich der Lieferant, die unter diesen Vertrag fallenden Leistungen fachgerecht, in voller organisatorischer und verwaltungstechnischer Eigenständigkeit und Verantwortung mit eigenem Personal, eigenem Material und eigenen Mitteln sowie unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu organisieren, zu verwalten und auszuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung des Vertrages: a) die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und alle auf den Vertrag anwendbaren Vorschriften, Regeln und Verordnungen der zuständigen Behörden zu beachten; b) für die genaue Erfüllung seiner gesetzlichen, steuerlichen und vertraglichen Verpflichtungen, auch gegenüber seinen Lieferanten und eventuellen Unterauftragnehmern, einzustehen.
- LIEFERKONTROLLE. VERWALTUNG VON RÜCKSENDUNGEN
Jede Lieferung gilt als erfolgt, sobald das/die Produkt(e) vom Spediteur an der vom Käufer angegebenen Adresse zur Verfügung gestellt wird/werden.
Der Käufer ist verpflichtet, die Konformität und Unversehrtheit der gelieferten Produkte sofort nach Erhalt der Produkte zu überprüfen.
Alle bei der Lieferung festgestellten Unregelmäßigkeiten/offensichtlichen Mängel (insbesondere verspätete Lieferung, fehlendes oder beschädigtes Produkt) müssen dem Lieferanten vom Käufer innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt der Bestellung schriftlich per Post an die in diesen Bedingungen angegebenen Korrespondenzadressen vollständig und präzise mitgeteilt werden.
Jeder Mangel muss so schnell wie möglich der Kundendienstabteilung des Verkäufers (servizioclienti@starblock.it) gemeldet werden, wobei eine Kopie der an den Verkäufer gerichteten Reklamation beizufügen ist.
- RECHTLICHE GARANTIEN
Gemäß Artikel 129 ff. des Gesetzesdekrets Nr. 21/2014 (Verbrauchergesetzbuch) ist der Lieferant verpflichtet, dem Käufer, der ein direkter Verbraucher ist, die Produkte zu liefern, die der Bestellung entsprechen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Produkte konform sind, wenn:
- für die Verwendung geeignet sind, die üblicherweise mit Waren der gleichen Art ausgeübt wird;
- mit der vom Lieferanten gegebenen Beschreibung übereinstimmen und die Eigenschaften der Waren besitzen, die der Lieferant dem Käufer als Muster oder Modell vorgelegt hat;
- die Eigenschaften aufweisen, die ein Käufer unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Waren und der öffentlichen Äußerungen des Lieferanten über die spezifischen Eigenschaften der Waren berechtigterweise erwarten kann;
- für die vom Besteller beabsichtigte besondere Verwendung geeignet sind, die dem Lieferer zur Kenntnis gebracht und von ihm akzeptiert worden ist.
Gemäß Artikel 1490 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Lieferant verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die verkauften Produkte frei von versteckten Mängeln sind, die ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck beeinträchtigen oder ihren Wert spürbar mindern.
Wenn die gelieferten Produkte nicht mit den vom Käufer bestellten Produkten übereinstimmen oder versteckte Mängel aufweisen, muss der Käufer eine E-Mail an den Kundendienst des Lieferanten (servizioclienti@starblock.it) senden, um den Lieferanten über die Nichtübereinstimmung oder die versteckten Mängel seiner Produkte zu informieren.
Der Käufer als Verbraucher hat 2 (zwei) Jahre ab der Lieferung der gekauften Produkte Zeit, um die Garantie gegen versteckte Mängel geltend zu machen, und muss diese innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels geltend machen.
Jede Reklamation, die nach der vorgenannten Frist von 2 (zwei) Tagen erfolgt, wird zurückgewiesen und der Käufer von jeglicher Haftung befreit.
Nach der Meldung der Vertragswidrigkeit oder des Vorhandenseins von Mängeln bestätigt der Kundendienst des Lieferanten den Eingang der Anfrage des Käufers und informiert ihn über das zu befolgende Verfahren. Nach Erhalt der Anweisungen des Kundendienstes des Lieferanten sendet der Käufer die nicht konformen oder mit einem versteckten Mangel behafteten Produkte an den Verkäufer an die folgende Adresse zurück:
ST AUTOMOTIVE S.R.L - STARBLOCK
S.S. 96, 119, Starda Vicinale Lamarossa, 70026 Bari (BA)
Das/die Produkt(e) müssen unbedingt zurückgegeben werden:
(i) vollständig, unbenutzt, in unversehrter Originalverpackung.
(ii) mit der Originalverpackung sowie dem vom Kundendienst des Lieferanten ausgestellten Rücksendeschein und der Rechnung.
Unfrankierte Pakete werden vom Lieferanten nicht angenommen. Das mit der Rücksendung des Produkts/der Produkte verbundene Risiko trägt der Käufer.
Nach Erhalt der angeblich nicht konformen oder mit einem versteckten Mangel behafteten Produkte führt der Lieferant eine Prüfung der Produkte durch, um deren Konformität festzustellen. Ebenso kann der Lieferant an dem/den vom Käufer zurückgegebenen Produkt(en) einen Qualitätstest durchführen, um zu überprüfen, ob es sich bei dem/den zurückgegebenen Produkt(en) um das/die Originalprodukt(e) handelt. Es wird davon ausgegangen, dass derartige Kontrollen so schnell wie möglich und innerhalb eines Zeitraums von höchstens 1 (einem) Monat durchgeführt werden müssen.
Wird die Vertragswidrigkeit des Produkts/der Produkte und/oder der verborgene Mangel bestätigt, erstattet der Lieferant das vertragswidrige Produkt/die vertragswidrigen Produkte oder das Produkt/die Produkte mit einem verborgenen Mangel sowie die Versandkosten, je nach der vom Käufer verwendeten Zahlungsmethode, innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt des vertragswidrigen oder mangelhaften Produkts/der Produkte.
Falls der Käufer kein direkter Verbraucher ist, gilt die in Artikel 1495 des italienischen Zivilgesetzbuches ausdrücklich vorgesehene Disziplin. Bei Vorliegen von Mängeln am Produkt hat der Kunde unter Androhung der Verwirkung innerhalb von acht Tagen nach der Entdeckung das gelieferte Produkt zu beanstanden, indem er dem Lieferanten eine geeignete schriftliche Mitteilung zukommen lässt, die eine Auflistung der Mängel oder Fehler, die Anzahl der Stücke, an denen sie festgestellt wurden, die Methoden, mit denen die Kontrollen durchgeführt wurden, die Chargennummer und alle nützlichen Elemente enthält, die es dem Lieferanten ermöglichen, das Produkt, das Gegenstand der Beanstandung ist, genau zu identifizieren. Die Klage verjährt in jedem Fall innerhalb eines Jahres ab Lieferung. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Kunde das beanstandete Produkt zurückzugeben. Stellt der Lieferant die beanstandeten Mängel oder Fehler nicht fest, lädt er den Abnehmer zu sich ein, um die Ergebnisse seiner Untersuchungen gemeinsam zu bewerten, woraufhin das Produkt auf Kosten des Abnehmers an diesen zurückgeschickt wird. Es versteht sich, dass der Kunde in diesem Fall auch die entsprechenden Versandkosten zu tragen hat, die bereits in der Rechnung ausgewiesen sind. Der Lieferant kann jedoch nach eigenem Ermessen und ohne Anerkennung einer Haftung das beanstandete Produkt ersetzen. Der Kunde darf in keinem Fall die Zahlung des beanstandeten Produkts aussetzen. In jedem Fall ist der Abnehmer für die Entsorgung des beanstandeten Produkts verantwortlich, sofern der Lieferant den Abnehmer nicht anderweitig dazu auffordert, sofern sich das Produkt noch in seinen Räumlichkeiten befindet. Beanstandungen oder Streitigkeiten in Bezug auf eine einzelne Produktlieferung entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung, die verbleibende Warenmenge im Rahmen der Bestellung oder Verpflichtung abzuholen und zu bezahlen. Nach Ablauf der Frist von acht Tagen gilt das gelieferte Produkt als endgültig abgenommen, wenn keine Einwände erhoben werden. In keinem Fall ist der Lieferant nach der Abnahme verpflichtet, das gelieferte Produkt zu ersetzen.
Der Kunde, unabhängig davon, ob er direkter Verbraucher ist oder nicht, verzichtet ausdrücklich auf das Recht, im Falle von Ungenauigkeiten in Bezug auf die Menge und die Qualität der Waren Schadenersatz zu fordern oder die Auflösung des Vertrags zu verlangen.
Die dem Käufer, dem Verbraucher, gewährte gesetzliche Garantie erstreckt sich nicht auf Konformitätsmängel, die sich aus dem Transport und/oder der Installation des Produkts ergeben, es sei denn, der Transport und/oder die Installation sind nicht Bestandteil des vom Verbraucher geschlossenen Vertrags und wurden vom Verkäufer oder unter dessen Verantwortung durchgeführt. Die gesetzliche Garantie ist ebenfalls ausgeschlossen bei Mängeln oder Funktionsstörungen der Produkte, die durch Witterungs- und Naturereignisse, zufällige Beschädigung oder Bruch, unsachgemäße oder nachlässige Verwendung des Produkts, mangelhafte Wartung, Nichteinhaltung der in den Bedienungsanleitungen empfohlenen Anweisungen und Hinweise für die Installation/Bedienung/Wartung des Produkts verursacht wurden. Ausgeschlossen sind auch Mängel und Funktionsstörungen, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.
Dies gilt auch für den Fall, dass Artikel 1495 des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung findet, so dass die gewährte Garantie die oben genannten Mängel nicht abdeckt.
- HAFTUNG
Der Lieferant trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm zu erbringenden Leistungen und für die korrekte Lieferung des Produkts, das die in der Bestellung angegebenen Eigenschaften aufweist. Der Lieferant trägt keine weitere Verantwortung. Der Lieferant ist außerdem verpflichtet, die Lieferung unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften zu organisieren und auszuführen. Der Lieferant haftet nicht für Produktfehler, wenn diese zurückzuführen sind auf Materialien, die vom Abnehmer oder von vom Abnehmer angegebenen Dritten geliefert wurden; Entwurfs- oder Zeichnungsfehler, wenn diese Tätigkeiten vom Abnehmer oder von vom Abnehmer angegebenen Dritten ausgeführt wurden; Verwendung von Geräten, die vom Abnehmer oder von vom Abnehmer angegebenen Dritten angegeben oder geliefert wurden; Behandlungen oder Manipulationen, die ohne Zustimmung des Lieferanten durchgeführt wurden; Produktionsfehler, wenn das Verfahren vom Abnehmer angegeben und bestätigt wurde; andere, unzulässige, anormale, atypische oder besondere Verwendung; mangelhafte Lagerung, Transport, Konservierung oder Handhabung des Produkts; normale Abnutzung des Produkts oder Verschlechterung desselben aufgrund von Ereignissen, die dem Kunden oder Dritten zuzuschreiben sind; Nichteinhaltung der Empfehlungen, Hinweise oder Vorschläge des Lieferanten in Bezug auf die Wartung, Konservierung oder Verwendung des Produkts.
- HAFTUNGSHÖCHSTBETRÄGE
Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Imageverluste, Gewinneinbußen, Geschäftseinbußen, Ausfallzeiten oder in jedem Fall als indirekte Folge eines Produktfehlers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso haftet der Lieferant nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden durch die Verwendung von technischen Unterlagen, Informationen, Produktdaten, Angaben zu technischen oder funktionellen Merkmalen usw. entstehen, wenn eine solche Verwendung nicht zuvor ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde. Der Lieferant haftet in keinem Fall für die mangelnde Leistung des hergestellten Produkts.
- MAJOR FORCE
Keine der Parteien haftet für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die durch ein Ereignis verursacht wird, das nicht verhindert werden kann (im Folgenden "Ereignisse höherer Gewalt").
Die Vertragspartei, die davon ausgeht, dass ein Ereignis höherer Gewalt eingetreten ist oder die Gefahr eines solchen Ereignisses besteht, unterrichtet die andere Vertragspartei innerhalb von fünf Geschäftstagen über dieses Ereignis oder diese Gefahr und, soweit möglich, über die Dauer der beabsichtigten Aussetzung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten folgende Ursachen, deren Aufzählung rein indikativ und nicht erschöpfend ist: Naturkatastrophen (Erdbeben, Brände, Überschwemmungen, Stürme usw.); -bewaffnete Konflikte, Kriege, Streitigkeiten, Anschläge, Aufruhr, Terrorakte.Bewaffnete Konflikte, Kriege, Streitigkeiten, Angriffe, Unruhen, terroristische Handlungen; Arbeitskonflikte oder -streitigkeiten, Besetzungen oder Aussperrungen, allgemeine oder sektorale Streiks oder Aussperrungen, die die Lieferanten des Lieferanten, die Transportunternehmen, die Dienstleistungsunternehmen, die Spediteure, die Post, die öffentlichen Ämter im Allgemeinen oder auf jeden Fall alle am Produktionsprozess Beteiligten betreffen Anordnungen von Justiz-, Regierungs- oder öffentlichen Behörden im Allgemeinen; Einfuhrverbote, Embargos, Produktionssperren, die von Gesundheitsbehörden oder Behörden im Allgemeinen verhängt werden; Arbeitsunfälle, Beschlagnahmungen, Maschinenausfälle, Explosionen, mangelnde Verfügbarkeit von Strom und alle Tatsachen, die die Möglichkeit der Produktion einschränken oder ausschließen können.
Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich über jeden Umstand zu informieren, der als höhere Gewalt angesehen werden kann und der die Lieferung oder Abholung des Produkts erschweren könnte. In diesem Fall hat der Abnehmer dem Lieferanten auch mitzuteilen, wie das Produkt geliefert werden kann, eventuell sogar an einem anderen Ort als dem vereinbarten, wobei er in diesem Fall die vom Lieferanten angegebenen zusätzlichen Kosten zu tragen hat und in jedem Fall alle geeigneten Maßnahmen ergreift, um das Produkt abholen oder lagern zu können, die vom Lieferanten so vorgenommen werden, dass die Unannehmlichkeiten für den Lieferanten so gering wie möglich sind.
Die Parteien vereinbaren, gemeinsam die Bedingungen für die Ausführung von Aufträgen während des Vorliegens eines Ereignisses höherer Gewalt festzulegen. Nach 120 Tagen Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt können die Parteien die Stornierung von Aufträgen und die Rückerstattung an den Käufer in Erwägung ziehen.
15. ABTRETUNG DES VERTRAGS UND DER KREDITEI
Der Lieferant kann den Vertrag abtreten, auch im Rahmen der Übertragung eines Unternehmens oder eines Betriebsteils, oder die Ansprüche aus dem Vertrag abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden nicht, wenn der Abtretungsempfänger seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt.
- JURISDICTION
Die Lieferung des Produkts und jede Folge, die sich aus der Ausführung des Vertrags ergibt, oder in jedem Fall jede Tatsache, die mit dem Abschluss des Vertrags und/oder der Bestellung zusammenhängt oder ihr vorausgeht, unterliegt immer und in jedem Fall zwingend der italienischen Gerichtsbarkeit und den in Italien geltenden Gesetzen, unbeschadet der Gültigkeit oder Anwendbarkeit ausländischer Gerichtsbarkeiten oder Normen.
- ZUSTÄNDIGES GERICHT FÜR STREITFÄLLE
Der Lieferant und der Kunde sind jederzeit verpflichtet, sich nach besten Kräften um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zu bemühen, die sich zwischen ihnen aus irgendeinem Grund ergeben, der mit der Lieferung des Produkts zusammenhängt, auch wenn es sich nur um eine Vorgeschichte handelt. Sollte es nicht gelingen, eine gütliche Einigung zu erzielen, ist das Gericht von Bari immer und in jedem Fall ausschließlich und zwingend zuständig, außer bei direkten Beziehungen zum Verbraucher, für die Artikel 66 des Verbraucherschutzgesetzes gilt, wonach das Gericht des Wohnsitzes oder des Sitzes des Verbrauchers zuständig ist, wenn dieser sich im Staatsgebiet befindet.
- VERTRAULICHKEITSKLAUSELN
Der Lieferant und der Auftraggeber verpflichten sich, während der Dauer der Lieferbeziehung und fünf Jahre nach deren Abschluß alles, was sie bei der Ausführung oder Vorbereitung des Vertrags in Erfahrung gebracht haben (Dokumente, Daten, Merkmale, Elemente, technische und finanzielle Informationen, Zeichnungen, Schaubilder, Berichte, Diagramme, Notizen usw.), streng vertraulich zu behandeln und geheimzuhalten. Der Lieferant und der Auftraggeber verpflichten sich, alles gegenseitig ausgetauschte oder erhaltene Material mit der gleichen Sorgfalt und unter strengster Geheimhaltung aufzubewahren, als ob das erhaltene oder ausgetauschte Material ihr ausschließliches Eigentum wäre. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber gewähren nur den an der Ausführung der Lieferung beteiligten Personen Zugang zu allen erhaltenen Daten, Unterlagen und Materialien.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung gilt nicht für: Informationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses allgemein bekannt oder auf andere Weise bereits bekannt sind; Informationen, die sich bereits vor Vertragsabschluss im Besitz des Auftragnehmers befanden; die Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen, die von einer Justiz- oder sonstigen öffentlichen Behörde auferlegt wurde.
Jede Partei unterrichtet die andere unverzüglich über den Eintritt eines Ereignisses, das die Vertraulichkeit auch nur potenziell beeinträchtigen könnte, und übermittelt ihr alle Informationen, die für die Bewertung des Ereignisses und der sich daraus ergebenden Risiken erforderlich oder nützlich sind.
- SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Für die Durchführung und Verwaltung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Rechtsbeziehungen verpflichten sich die Parteien, personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (im Folgenden "Verordnung") und den geltenden nationalen Vorschriften, einschließlich der von den zuständigen Aufsichtsbehörden erlassenen Richtlinien, zu erheben und zu verarbeiten. Es wird gegenseitig anerkannt, dass die Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten als wesentlich angesehen wird und dass die Verletzung dieser Verpflichtungen einen legitimen Grund für die Beendigung des geschlossenen Vertrags darstellt. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen vereinbaren die Parteien die folgenden Begriffe. "Datenschutzbestimmungen" bezeichnet: (i) die Verordnung (EU) 2016/679, die natürliche Personen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Verkehr solcher Daten schützt, und (ii) alle weiteren Gesetze, Rechtsakte und/oder Verordnungen, die für den Schutz personenbezogener Daten relevant sind, einschließlich der von den Aufsichtsbehörden gegebenenfalls erlassenen Bestimmungen sowie alle Verhaltenskodizes. Für die verwendeten Begriffe gelten die Definitionen in dieser Klausel und in den Datenschutzbestimmungen, einschließlich: - "Personenbezogene Daten": Informationen, die eine Person identifizieren oder identifizierbar machen, die sowohl vom Kunden als auch vom Anbieter nach bestimmten Kategorien gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/679 verarbeitet werden, vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Bedingungen für die Verarbeitung besonderer Datenkategorien. - "Besondere Kategorien personenbezogener Daten": Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, genetische Daten, Daten über Gesundheit, Sexualleben oder sexuelle Orientierung hervorgehen. - "Betroffene Person": die Person, auf die sich die verarbeiteten personenbezogenen Daten beziehen. - "Für die Verarbeitung Verantwortlicher" und "Auftragsverarbeiter": Definiert nach ihrer Fähigkeit, die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten zu bestimmen. - Verarbeitung" ist jeder mit personenbezogenen Daten durchgeführte Vorgang. Die Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten zu Zwecken im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags, der Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen und zu anderen legitimen internen Zwecken zu verarbeiten. Die erhobenen Daten werden zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, einschließlich derjenigen, die sich aus den Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche ergeben, und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verarbeitet. Zu den Personenkategorien, die auf die Daten zugreifen können, gehören Mitarbeiter aus den Bereichen Rechnungsstellung, Buchhaltung, Einhaltung von Vorschriften und Qualitätskontrolle. Die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten werden durch die Verordnung und das nationale Recht garantiert und umfassen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Widerruf der Einwilligung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Die Vertragsparteien kommen überein, sich gegenseitig von der Haftung für Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften freizustellen und zu entschädigen, wobei sie ihr gegenseitiges Engagement für den Schutz der Rechte der betroffenen Personen und die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften betonen.